Was ist zu tun ? Erdbestattung Feuerbestattung Seebestattung anonyme Bestattung
Was ist zu tun?
Hat der Verstorbene eine schriftliche Willenserklärung über die Bestattungsart hinterlassen,
so sollten sich die Angehörigen daran halten.
Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:
1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere/weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.
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Erdbestattung
Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.
Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab oder Reihengrab.
Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.
Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. ( dies sind meistens Einzelgräber )
Der Erwerb des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.
Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (von 25 bis zu 30 Jahren.)
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Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Beisetzung:
1. Die Abdankungsfeier vor der Kremation mit dem Verstorbenen und der Trauergemeinde, anschließende Kremation und die Urnenbeisetzung im Familienkreis oder
2. vorab die Kremation und danach die Trauerfeier mit der Asche (Urne) des Verstorbenen.
Eine besondere Vereinbarung ist heute nicht mehr notwendig. Es ist jedoch für die Hinterbliebenen eine große Hilfe, wenn der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber den Angehörigen seinen Bestattungswunsch geäußert hat.



Seebestattung
Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben.
Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen
Abstimmungen werden von uns organisiert.
Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung.
Wiederum gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung.
Es sollte eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See bestanden haben.
In der Regel sind die Seebestattungen in der Nord- oder Ostsee.
In Binnengewässern ist die Beisetzung in Deutschland nicht erlaubt.




Anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Es gibt jedoch hierbei auch regional verschiedene Verfahrensweisen.
Wir informieren Sie gerne über die Gegebenheiten für den von Ihnen gewünschten Bestattungsort.
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